Kraftfahrt-Haftpflicht

  • Von allein kommt der Anspruchsteller nicht an sein Geld. Die Versicherung wartet meist ab, ob jemand mit Ansprüchen auf sie zukommt. Lassen Sie Ihn bitte den Fragebogen für Anspruchsteller ausfüllen. Das beschleunigt das Verfahren.
  • Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Ohne Zustimmung des Versicherers dürfen Sie keine Haftpflichtansprüche anerkennen oder gar befriedigen.

Kraftfahrt-Vollkaskoschaden

  • Schalten Sie keinen Gutachter ein. Lassen Sie keinen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag erstellen. Fragen Sie Ihre Werkstatt nach den ungefähren Reparaturkosten und teilen uns diese mit.
  • Im Falle eines Kaskoschadens haben Sie keinen Anspruch auf einen Leihwagen.

Kraftfahrt-Teilkaskoschaden

  • Einen Aufbruch Ihres Fahrzeugs müssen Sie unverzüglich der Polizei melden.
  • Denken Sie bei einem Glasbruchschaden daran, dass meist ein Selbstbehalt von 150 EUR vereinbart wurde. Nicht bei allen Glasschäden muss die Scheibe erneuert werden. Häufig ist eine kostengünstigere Reparatur möglich. In diesem Fall verzichten die meisten Versicherer auf Anrechnung einer Selbstbeteiligung und übernehmen die Reparaturkosten komplett.
  • Bei Unfällen mit Haarwild müssen Sie den zuständigen Förster oder die Polizei einschalten. Sichern Sie möglichst Spuren.