Feuer - Blitzschlag

  • Bei Feuer: Zeigen Sie den Vorfall unverzüglich der Polizei an
  • Bei Blitzschlag: Heben Sie Artikel aus der Tagezeitung auf, die über die örtlichen Wetterverhältnisse am Schadenstag oder weitere eingetretene Schäden berichten. Fragen Sie nach, ob auch Ihre Nachbarschaft von Blitzschlagschäden betroffen ist.
  • Merken Sie sich unbedingt den Schadenstag. Der Versicherer überprüft die Wetterverhältnisse an diesem Tag.

Glasbruch

  • Beauftragen Sie nicht vorschnell einen Glaser. Der Versicherer hat in der Regel das Recht, Naturalersatz zu leisten..

Haftpflicht

  • Von allein kommt der Anspruchsteller nicht an sein Geld. Die Versicherung wartet meist ab, ob jemand mit Ansprüchen auf sie zukommt. Lassen Sie Ihn bitte den Fragebogen für Anspruchsteller ausfüllen. Das beschleunigt das Verfahren.
  • Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Ohne Zustimmung des Versicherers dürfen Sie keine Haftpflichtansprüche anerkennen oder gar befriedigen.

Sturm

  • Heben Sie Artikel aus der Tagezeitung auf, die über die örtlichen Wetterverhältnisse am Schadenstag oder weitere eingetretene Schäden berichten. Fragen Sie nach, ob auch Ihre Nachbarschaft von Sturmschäden betroffen ist. Der Versicherer erkennt Sturmschäden i. d. R. nur ab Windstärke 8 an.
  • Merken Sie sich unbedingt den Schadenstag. Der Versicherer überprüft die Wetterverhältnisse an diesem Tag.