Haftpflicht
- Von allein kommt der Anspruchsteller nicht an sein Geld. Die Versicherung wartet meist ab, ob jemand mit Ansprüchen auf sie zukommt. Lassen Sie Ihn bitte den Fragebogen für Anspruchsteller ausfüllen. Das beschleunigt das Verfahren.
- Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Ohne Zustimmung des Versicherers dürfen Sie keine Haftpflichtansprüche anerkennen oder gar befriedigen.
