Einbruchdiebstahl

  • Zeigen Sie diese Vorfälle unverzüglich der Polizei an und reichen Sie dort nach einem Einbruch-Diebstahl ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen ein. Sollten Sie später feststellen, dass mehr gestohlen wurde, melden Sie dieses der Polizei nach. Haben Sie der Polizei versehentlich Sachen als gestohlen gemeldet oder tauchen sie wieder auf, teilen Sie auch das unverzüglich der Polizei und dem Versicherer mit.
  • Der Versicherer benötigt ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen (Stehlgutliste). Benennen Sie auf der Liste das Anschaffungsjahr sowie den Anschaffungspreis der Sachen. Die Stehlgutliste muss mit dem Verzeichnis für die Polizei übereinstimmen. Der Versicherer fordert in der Regel die polizeilichen Ermittlungsakten an.
  • Lassen Sie gestohlene Sparbücher sperren.

Fahrraddiebstahl

  • Der Versicherer reguliert den Schaden erst, wenn ihm nach Ablauf von 3 Wochen eine Bestätigung des Fundbüros vorliegt, dass das Rad nicht wieder aufgefunden wurde. Daher eine wichtige Bitte an Sie: Reichen Sie uns sämtliche Unterlagen erst nach dem Ablauf der drei Wochen gebündelt ein. Hierdurch wird die Schadensregulierung beschleunigt.
  • Geben Sie in der Schadenanzeige unbedingt an, zu welcher Uhrzeit das Rad abgestellt wurde und wann es wieder benutzt werden sollte (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens besteht bei den meisten Versicherer nur bedingt Versicherungsschutz). Außerdem benötigt der Versicherer nähere Informationen, mit welchem Schloss das Rad gesichert war.

Reichen Sie neben der Schadensanzeige folgende Unterlagen ein:

  • Die Anschaffungsrechnung.
  • Die Rechnung für das als Ersatz gekauft Rad.
  • Die Bescheinigung der Polizei, aus welcher hervorgeht, unter welchem Aktenzeichen der Vorgang bearbeitet wird
  • Den Ermittlungs-Einstellungsbescheid der Polizei
  • Die oben erwähnte Bescheinigung des Fundbüros>
  • Die Schlüssel des Fahrradschlosses