Fahrraddiebstahl
- Der Versicherer reguliert den Schaden erst, wenn ihm nach Ablauf von 3 Wochen eine Bestätigung des Fundbüros vorliegt, dass das Rad nicht wieder aufgefunden wurde. Daher eine wichtige Bitte an Sie: Reichen Sie uns sämtliche Unterlagen erst nach dem Ablauf der drei Wochen gebündelt ein. Hierdurch wird die Schadensregulierung beschleunigt.
- Geben Sie in der Schadenanzeige unbedingt an, zu welcher Uhrzeit das Rad abgestellt wurde und wann es wieder benutzt werden sollte (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens besteht bei den meisten Versicherer nur bedingt Versicherungsschutz). Außerdem benötigt der Versicherer nähere Informationen, mit welchem Schloss das Rad gesichert war.
