Privathaftpflichtversicherung

Wer jemanden einen Schaden zufügt muss dafür gerade stehen. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch so geregelt. Dabei spielt es kein Rolle, ob die Schadenshöhe 10 EUR oder 1 Mio EUR beträgt. Bezahlt werden muss notfalls bis zum Lebensende. Davor soll die Privathaftpflichtversicherung schützen.
Die Leistung des Versicherungsunternehmens umfasst zwei Arten: Zum einen werden berechtigte Schadensersatzansprüche finanziell entschädigt, unbegründete Ansprüche werden für den Versicherten abgelehnt. Dabei werde alle anfallenden Kosten übernommen (Rechtsvertretung, Gerichtskosten...).
Spezielle Haftungssituationen können sich ergeben, wenn man z. B. Hausbesitzer ist (oder wird), ein Haustier oder einen Öltank hat.

Fairsicherungstips

  • Die Angebote sind hinsichtlich Preis und Leistung sehr unterschiedlich. Teure Haftpflichtversicherungen haben nicht zwangsläufig gute Leistungen.
  • Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie nur im privaten Bereich. Für den beruflichen Bereich oder für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es spezielle Versicherungen.
  • Kinder sind im Vertrag der Eltern mitversichert, so lange sie sich noch im ersten Ausbildungsgang nach der Schule befinden.
  • Es gibt eine Reihe von Zusatzleistungen, die nicht automatisch in jedem Vertrag enthalten sind, z. B. Schadenersatz bei eigenen Schäden, wenn der Verursacher zahlungsunfähig ist; spezielle Regelungen bei Haftung von Kindern; Schadensersatz bei (privaten oder beruflichen) Schlüsselverlust...