Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung soll bei vorübergehender Krankheit entfallende Einkommensteile kompensieren. Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber meist 42 Tage ihr Gehalt zu 100 % weiter; danach noch 70 Prozent des Bruttogehalts von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausbezahlt, maximal jedoch 90 % vom Netto.
Freiwillig Versicherte erhalten max. 70 % des Bruttogehalts der Beitragsbemessungsgrenze = 2.625 EUR)!
Privat versicherte Selbständige sichern das Tagegeld über einen privaten Tarif ab. Selbständige, die in der GKV freiwillig vesichert sind, können das Tagegeld gesetzlich und/oder privat absichern.

Fairsicherungstips

  • Die Krankengeldzahlung endet in der GKV mit der Feststellung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, spätestens jedoch nach 18 Monaten - in der PKV je nach Tarif nach 18 Monaten bis 3 Jahren.
    Danach tritt die gesetzliche Rentenversicherung mit Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ein - in Höhe der erworbenen Ansprüche.
  • Achten Sie darauf, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Erkrankungen addiert werden können. Andernfalls beginnt bei jedem Rückfall die Karenzzeit wieder von vorne.


Expertenwissen

Krankenhaustagegeldversicherung

Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt pro Tag eines Krankenhausaufenthaltes den versicherten Betrag.

Fairsicherungstips

  • Einer möglichen Selbstbeteilung im Krankenhaus stehen auf der anderen Seite Ersparnisse von Ausgaben des täglichen Lebens gegenüber (Verpflegung, Freizeit...). Diese Versicherung ist daher in den meisten Fällen überflüssig.