Fairsicherungstips
- Die Krankengeldzahlung endet in der GKV mit der Feststellung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit,
spätestens jedoch nach 18 Monaten - in der PKV je nach Tarif nach 18 Monaten bis 3 Jahren.
Danach tritt die gesetzliche Rentenversicherung mit Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ein -
in Höhe der erworbenen Ansprüche.
- Achten Sie darauf, dass Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Erkrankungen addiert werden können.
Andernfalls beginnt bei jedem Rückfall die Karenzzeit wieder von vorne.
Expertenwissen