Stationäre Zusatzversicherung

Zusatzversicherung für das Krankenhaus (stationär) Mit einer stationären Zusatzversicherung können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus den Status eines privat versicherten Patienten erlangen. Das bedeutet: Freie Arztwahl (i. d. R. Chefarztbehandlung) und Unterbringung im 1-Bettzimmer oder im 2-Bettzimmer - je nach Tarif.

Fairsicherungstips

Die stationäre Zusatzversicherung sollte neben den normalen vertraglichen Leistungen auch die Restkosten übernehmen die ggf. die GKV in Rechnung stellt, wenn man ein anderes als das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen möchte.

Achten Sie darauf, dass die Zusatzversicherung auch ärztliche Rechnungen übernimmt, die über der Gebührenordnung der Ärzte liegen. So ein Vertrag ist nicht zwangsläufig teurer.

Expertenwissen

Ambulante Zusatzversicherung

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb des Krankenhauses den Status eines privat versicherten Patienten erlangen. Diese Tarife wurde ursprünglich für Patienten entwickelt, die mit Ihrer GKV das Kostenerstattungsverfahren vereinbart haben.

In diesen Verfahren rechnet der Arzt die Behandlung nicht über die Chipkarte ab, sondern stellt eine Rechnung. Die Kasse erstattet die üblichen Kassensätze. Die Mehrkosten für die private Behandlung soll die ambulante Zusatzversicherung abdecken.

Fairsicherungstips

Das Abrechnungsverfahren ist ziemlich umständlich, die Tarife sind vergleichsweise teuer. Daher hat diese Versicherung keine hohe Bedeutung.



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