Hat man die GKV einmal verlassen ist eine Rückkehr nur möglich, wenn Sozialversicherungspflicht vorliegt -
aber nicht in jedem Fall. So sind Mindestmitgliedschaftszeiten in der GKV zu erfüllen.
Dies gilt vor allem für die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner.
Nicht nur die Mitglieder der GKV sind von Erhöhungen der Beitragssätze betroffen. Auch die PKV
wird i. d. R. jährlich teurer, weil allgemeine Kostenanstiege im Gesundheitswesen bei der Kalkulation
der Beiträge nicht berücksichtigt werden. Es werden lediglich Altersrückstellungen gebildet, die
Kostensteigerungen aufgrund des „normalen Alterns“ verhindern sollen.
