Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn es dauerhaft unmöglich ist, den Beruf auszuüben. Mögliche Ursachen können Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sein. Anders als die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit handelt es sich bei der Beurfsunfähigkeit um einen Dauerzustand. Wurde diese festgestellt, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter (i. d. R. 60.-67. Lebensjahr).
Im Falle eine länger andauernden Erkrankung werden durch folgende Ersatzleistungen Einkommensverluste vermieden bzw. reduziert:

  • Krankengeldzahlung durch gesetzliche oder private Krankenversicherung, nach deren Ablauf...

  • gesetzliche Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente und/oder private Berufsunfähigkeitsrente.

Fairsicherungstips

  • Je jünger die versicherte Person ist, um so günstiger ist der Beitrag. Außerdem ist in jüngeren Jahren die Wahrscheinlichkeit größer, einen Vertrag ohne gesundheitlich bedingte Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse zu bekommmen.
  • Achten Sie darauf, daß die Antragsfragen zeitlich so befristet sind, daß Sie diese objektiv richtig beantworten können. Machen Sie alle Angaben im Antrag mit äußerster Sorgfalt. Aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben im Antrag kann der Versicherer ggf. die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen anfechten.

  • Der Vertrag sollte die Möglichkeit vorsehen, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung Ihren geänderten Bedürfnissen anpassen zu können (Nachversicherungsgarantie).
  • Die Versicherer sehen Einstufungen in Berufsgruppen vor. Diese sind uneinheitlich. Ein umfassender Vergleich ist also unerlässlich.

Mehr: Informationszentrum der dt. Versicherer