Schicht 3 - Private Versorgung

Zur 3. Schicht zählen private Kapitalanlageprodukte z.B. klassische Lebens- und Rentenversicherungen mit garantierten Auszahlungen und fondsgebundene Versicherungen.
Die Beiträge sind ab 2005 nicht abzugsfähig und die Kapitalleistung ist voll steuerpflichtig. Allerdings werden die Erträge nur zu 50 % versteuert, wenn die Laufzeit mind. 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt. Bei der Auszahlung in Form einer Rente gilt die Ertragsanteilsbesteuerung. So ist z. B. mit 65 eine Rente nur zu 18 % steuerpflichtig.

Merkmale privater Kapitalanlageprodukte in Form einer Rentenversicherung:

  • Die Auszahlung des angesparten Kapital kann sowohl als Rente als auch als einmalige Kapitalleistung erfolgen.
  • Im Todesfall unterliegt die Auszahlung keiner Beschränkung.
  • Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Leistungen ist möglich, kann aber unter Rentabilitätsgesichtspunkten nicht sinnvoll sein (z.B. Rückkaufswert)
  • Das angesparte Kapital wird auf den Bezug von Arbeitslosengeld 2 angerechnet.