Merkmale privater Kapitalanlageprodukte in Form einer Rentenversicherung:
- Die Auszahlung des angesparten Kapital kann sowohl als Rente als auch als einmalige Kapitalleistung erfolgen.
- Im Todesfall unterliegt die Auszahlung keiner Beschränkung.
- Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Leistungen ist möglich, kann aber unter Rentabilitätsgesichtspunkten nicht sinnvoll sein (z.B. Rückkaufswert)
- Das angesparte Kapital wird auf den Bezug von Arbeitslosengeld 2 angerechnet.
