- Die Kapitalleistung kommt erst ab dem 60. Lebensjahr in Betracht. Eine vorzeitige Verfügbarkeit (z.B. Beleihung) ist unter Einschränkungen möglich.
- Die Riester-Rente wird durch staatliche Zulagen und Steuerersparnisse in der Ansparphase gefördert.
- Das angesparte Kapital kann zu 30 % als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt werden.
- Im Todesfall können die geleisteten Eigenbeiträge ausgezahlt werden. Die staatlichen Förderungen (Zulagen und Steuerersparnisse) müssen jedoch zurückgezahlt werden. Alternativ kann das angesparte Kapital auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden.
Merkmale der Riester-Rente:
