Schicht 2 - BAV - Riester Rente

Die 2. Schicht beinhaltet die Zusatzversorgung in Form der betrieblichen Altersversorgung (BAV) und der Riester-Rente. Die Beiträge können zu 100 % steuermindernd geltend gemacht werden oder werden mit Zulagen und Steuerersparnissen gefördert. Die Leistungen sind im Alter voll steuerpflichtig.

Merkmale der betrieblichen Altersversorgung:

  • Eine Kapitalleistung ist i.d.R. nicht möglich, bzw. ist voll steuerpflichtig.
  • Eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge im Todesfall ist möglich. Allerdings beschränkt sich der berechtigte Personenkreis auf den Ehepartner, die Kinder und den (auch gleichgeschlechtlichen) Lebensgefährten.

  • Die Kapitalleistung kommt erst ab dem 60. Lebensjahr in Betracht. Eine vorzeitige Verfügbarkeit (z.B. Beleihung) ist unter Einschränkungen möglich.

  • Merkmale der Riester-Rente:
    • Die Riester-Rente wird durch staatliche Zulagen und Steuerersparnisse in der Ansparphase gefördert.
    • Das angesparte Kapital kann zu 30 % als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt werden.
    • Im Todesfall können die geleisteten Eigenbeiträge ausgezahlt werden. Die staatlichen Förderungen (Zulagen und Steuerersparnisse) müssen jedoch zurückgezahlt werden. Alternativ kann das angesparte Kapital auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden.

  • Die Leistungen können vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Dies stellt allerdings einen förderschädlichen Tatbestand dar, sodas die Zulagen und Steuerersparnisse zurückgezahlt werden müssen.
  • Kapital aus Schicht 2 bewirkt keine Kürzung von Arbeitslostengeld II