Schicht 1 - Basisversorgung

Hierzu zählen u. a. die gesetzliche, die Basis(Rürup)rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungen.
Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig (jährlich um 2-%-Punkte steigend, ab 2025 zu 100 %). Im Gegenzug sind die Leistungen ab 2040 voll steuerpflichtig (2005 zu 50 %, danach jährlich steigend).
Merkmale:
  • Das angesparte Kapital darf nur in Form einer Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.

  • Im Todesfall ist keine Kapitalleistung möglich. Die Verträge können allerdings so gestaltet werden, dass der Ehepartner und die Kinder Rentenzahlungen beziehen.
  • Die Ansprüche aus dem Vertrag sind nicht übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder kapitalisierbar.
  • Kapital aus Schicht 1 bewirkt keine Kürzung von Arbeitslostengeld II