- Im Todesfall ist keine Kapitalleistung möglich. Die Verträge können allerdings so gestaltet werden, dass der Ehepartner und die Kinder Rentenzahlungen beziehen.
- Die Ansprüche aus dem Vertrag sind nicht übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder kapitalisierbar.
- Kapital aus Schicht 1 bewirkt keine Kürzung von Arbeitslostengeld II
